Homosexualität – früher per Gesetz verboten?
Fr, 15.05.2026 | 05:55 - 06:00
Bildung (D 2022)
Als Beispiel dafür, dass Gerichte auch Fehlentscheidungen treffen können, sieht der ehemalige Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle die frühere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Homosexualität: 1957 bestätigt das Gericht den aus dem Jahr 1872 stammenden und von den Nationalsozialist:innen verschärften Paragrafen 175, der sexuelle Beziehungen zwischen Männern unter Strafe stellt. Erst 1969 wird der Paragraf gelockert. 1994 wird er gestrichen. 2017 werden Verurteilungen aufgehoben und Betroffene entschädigt.
